ADK

Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen

Auf diesen Seiten berichten wir zukünftig über die Arbeit in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK).

 

In der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission werden die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in der Ev.-luth. Landeskirche in Braunschweig, der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers und der Ev.-luth. Kirche in Oldenburg festgelegt. Die Kommission besteht zur Hälfte aus Vertretern der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und zur Hälfte aus Vertretern der kirchlichen Arbeitgeber.

 

In der laufenden Legislaturperiode nimmt unser Verband einen der neun Arbeitnehmersitze in der ADK wahr.

 

Telefonsprechstunde

Jeden Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr steht Ihnen jeweils ein VkM-ADK-Mitglied telefonisch für Anfragen zur Verfügung.

 

Telefon: 05 11 / 12 41 - 6 43

 

Aktuelles

10.03.2012

Entscheidung der Konföderationssynode zur Bankabstimmung

Die Synode der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen hat auf ihrer Tagung am 10.03.2012 beschlossen, in Bezug auf die Arbeitsweise der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) das zeitbefristete Modell der sogenannten „Bankabstimmung“ um ein weiteres Jahr zu verlängern. Mehr...

 

28.02.2012

ADK-Sitzung abgesagt

Die Arbeitgeberseite und die in der ADK vertretenen Arbeitnehmerorganisationen VkM und mvv hatten sich in der Novembersitzung darauf verständigt, am 29.02.2012 ihre nächste Sitzung abzuhalten. Diese ist nun abgesagt worden, nachdem der mvv eine Teilnahme seiner Mitglieder für diesen Termin offiziell abgesagt hat. Für eine Beschlussfassung in der ADK wäre die Anwesenheit von je 6 Mitgliedern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite erforderlich, was so nicht gegeben ist. Das ist äußerst bedauerlich, weil auf der Tagesordnung unter anderem die Übernahme der Entgeltordnung zum TV-L und eine Anpassung der kircheneigenen Tätigkeitsmerkmale der DVO vorgesehen war.

 

Die Entgeltordnung zum TV-L sieht wesentliche Verbesserungen insbesondere für den Bereich der Kindertagesstätten vor. In den kircheneigenen Tätigkeitsmerkmalen wird es im weiteren Verlauf der Verhandlungen unter anderem auch darum gehen, den veränderten Berufsbildern von Pfarramtssekretärinnen sowie Diakoninnen und Diakonen mit den gestiegenen beruflichen Anforderungen auch finanziell Rechnung zu tragen.

 

Der mvv lässt seine Arbeit in der ADK mit der Begründung ruhen, dass die VkMs Braunschweig, Hannover und Oldenburg im Rahmen einer Stellungnahme (und nicht eines Antrages, was verschiedentlich veröffentlicht wurde) zur Verlängerung der 2007 eingeführten Änderungen des Mitarbeitergesetzes für die Abschaffung der Bankabstimmung plädiert hatten. Hintergrund für dieses Votum ist die derzeit nicht gegebene Arbeits- und Verständigungsfähigkeit auf der Arbeitnehmerseite in der ADK.

  

05.02.2012

Neue Entgeltordnung wird vorbereitet

Unabhängig davon, dass der mvv seine Mitarbeit in der ADK gegenwärtig ruhen lässt, wird zielgerichtet die Übernahme der Entgeltordnung des TV-L für den Bereich der Konföderation in Niedersachsen vorbereitet.

Die Entgeltordnung ist zwar inhaltlich nicht an allen Stellen überzeugend, da doch überwiegend die Systematik aus BAT und MTArb beibehalten wurden. Speziell für den Bereich Sozial- und Erziehungsdienst ergeben sich jedoch bei Übernahme zum Teil erhebliche Verbesserungen gegenüber den derzeitigen Regelungen.

Befürchtungen um eine Schlechterstellung gegenüber den bisherigen Regelungen sind unbegründet, denn die neuen Regelungen greifen ausschließlich auf Antrag, so dass jede(r) Mitarbeiter/in sich vorher ausrechnen lassen kann, welche Regelung besser erscheint.   

 

11.11.2011

Tarifübernahme beschlossen

In der ADK-Sitzung am 10.11.2011 wurde die Übernahme des Tarifergebnisses der Länder beschlossen. Diese besteht aus einer Entgelterhöhung in Höhe von 1,5 % (rückwirkend ab 01.04.2011) und einer Einmalzahlung in Höhe von 360,00 EUR. Außerdem erfolgt ab 01.01.2012 eine weitere Erhöhung um nochmals 1,9% sowie eine anschließende Erhöhung um einen Sockelbetrag in Höhe von 17,00 EUR monatlich (ebenfalls ab 01.01.2012).

Die Veröffentlichungen der Landeskirche Hannover zum Beschluss und zur Umsetzung erhalten Sie hier.

 

01.09.2011

Telefonsprechstunde der ADK-Mitglieder

Ab sofort steht jeweils freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr ein VkM-ADK-Mitglied persönlich für Anfragen zur Verfügung.

Telefonnummer: 05 11 / 12 41 - 6 43